Wo ist welche Förderung zu beantragen?
Beim BAFA können Zuschüsse für die BEG-Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der thermischen Hülle, zur Anlagentechnik (mit Ausnahme der Heizung) sowie Zuschüsse im Rahmen der EEW beantragt werden. Bei der KfW können Kreditförderungen für Vollsanierungen und effiziente Neubauten als auch Einzelmaßen an der Heizung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) sowie zinsgünstige Kredite samt Tilgungszuschuss im Rahmen der EEW beantragt werden.